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Dokumente und Informationen zu Asyl

Für Ehrenamtliche, vor allem am Anfang der Tätigkeit treten viele Fragen auf.

Hier sollen eine Reihe von immer wiederkehrenden Fragen beantwortet werden.

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Wer kann in Deutschland Schutz bekommen?

Unter folgendem Link bekommen Sie Informationen darüber, wer in Deutschland Schutz bekommen kann:http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Fluechtlingsschutz/fluechtlingsschutz-node.html

 

Was ist eigentlich ein Flüchtling und was ist ein Asylbewerber?

 

Umgangssprachlich sind alle Menschen, die aus ihrem Heimatland fliehen, Flüchtlinge.

Rechtlich ist es komplizierter.
Nach Artikel 16a des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte in Deutschland Asyl. Das bedeutet:
Kommt ein Mensch nach Deutschland, um Asyl zu suchen, heißt er „Asylsuchender“.
Sobald er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asyl beantragt, wird er zum „Asylbewerber“.
Kann er nachweisen, dass er aus politischen Gründen in seiner Heimat vom Staat verfolgt wird, erhält er Asyl.

Er ist dann ein „Asylberechtigter“.

http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/AusgangVerfahren/ErteilungVerlaengerungAT/erteilung-verlaengerung-at-node.html

 

Welche Pflichten hat ein Asylbewerber oder Flüchtling?

 

Flüchtlinge müssen die Gesetze und Bestimmungen des Asyllandes respektieren.

http://www.bamf.de/DE/Willkommen/LebenInDeutschland/PolitischeRechtlicheOrdnung/politischerechtlicheordnung-node.html

Was passiert nach der Ankunft in Deutschland?

Nach der Ankunft in Deutschland gehen die Flüchtlinge ins Asylverfahren über.

 

 

Wie läuft das eigentliche Asylverfahren ab?

 

http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/ablauf-des-asylverfahrens-node.html

Da gibt es doch so etwas wie das Dublin-Verfahren, was ist das denn?

 

Im Dublinverfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Staat festgestellt. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird…

http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Dublinverfahren/dublinverfahren-node.html

 

 

Wie viele der Flüchtlinge werden überhaupt anerkannt und dürfen bleiben?

 

Unter folgendem Link finden Sie weitere Daten und Fakten

Quelle: Zukunftsministerium Bayern
http://www.zukunftsministerium.bayern.de/migration/asyl/index.php

Was passiert wenn der Asylantrag abgelehnt wird?

 

Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, schreibt das Bundesamt:
„1. Der Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wird abgelehnt.
2. Der Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wird abgelehnt.
3. Der Antrag auf Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter wird abgelehnt
4. Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes liegen nicht vor.
5. Der Antragsteller wird aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung zu verlassen; im Falle einer Klageerhebung endet die Ausreisefrist einen Monat nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens. Sollte der Antragsteller die Ausreisefrist nicht einhalten, kann er abgeschoben werden.“

Dies ist die vollständige Ablehnung allen Schutzes. Es besteht die Gefahr der Abschiebung, wenn ein Flüchtling nicht rechtzeitig Klage erhebt.

Für eine Klage vor Gericht haben Flüchtlinge generell zwei Wochen Zeit. Jedoch in speziellen Fällen beispielsweise bei einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ muss innerhalb einer Woche eine Klage und ein Eilantrag eingelegt werden, in dem darzulegen ist, dass dem Asylsuchenden „abweichend von der allgemeinen Lage“ politische Verfolgung droht.
Wie lange man Zeit hat eine Klage einzureichen ist dem Anhang bzw. der Rechtsbelehrung des Ablehnungsbescheides vom Bundesamt zu entnehmen.

Quelle: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. stand 04.01.2017
http://www.nds-fluerat.org//

Haben die Asylbewerber einen Rechtsanwalt, können sie sich den überhaupt leisten?

 

Jeder Asylbewerber hat das Recht einen Rechtsanwalt einzuschalten um beispielsweise eine Klage oder einen Widerspruch einzulegen wenn er mit Entscheidungen von Behörden nicht einverstanden ist. Ein auf Asylrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann hierbei beauftragt werden eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Gut ist es, wenn der Rechtsanwalt sich auf das jeweilige Herkunftsland spezialisiert hat. Die Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt müssen die Asylbewerber selbst tragen. Um die Anwaltskosten begleichen zu können nehmen sie deshalb zu meist eine Ratenvereinbarung über die Rückzahlung der Anwaltskosten war.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Daten und Fakten

Quelle: Informationsverbund Asyl und Migration e.V.,Asylmagazin,Zeitschrift für Flüchtlings- und Migrationsrecht, 7–8/2015.Stand: Juli 2015
http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/redaktion/Dokumente/Publikationen/Basisinformationen/Basisinf1.pdf

 

Wie lange dauert eigentlich so ein Verfahren?

 

„Momentan dauern Asylverfahren im Durchschnitt knapp sieben Monate. Dass die Verfahren momentan noch so lange dauern, liegt vor allem an komplizierten Altfällen. Über Anträge, die in den letzten 12 Monaten gestellt wurden, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mittlerweile innerhalb von drei Monaten. Asylbewerber aus Syrien erhalten in der Regel nach knapp drei Monaten eine Entscheidung. Auch bei Asylbewerbern aus dem Kosovo, Montenegro, Serbien und der Ukraine geht es deutlich schneller.
Im November 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rund 86.000 Entscheidungen über Asylverfahren getroffen. Im gesamten Jahr 2015 waren es 283.000 Entscheidungen.
Die Bundesregierung will die Verfahren weiter beschleunigen. Dafür hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusätzliche Mitarbeiter eingestellt. Vor allem die Zahl der sogenannten Entscheider wurde dabei deutlich erhöht. Entschieden im Oktober 2015 nur 370 Mitarbeiter des BAMF über Asylanträge, waren es im November 2016 3370 Entscheider.“

Quelle: Die Bundesregierung, stand 04.01.2017
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluechtlings-Asylpolitik/4-FAQ/_node.html?id=GlossarEntry1671932

 

 

Wie werden Asylbewerber untergebracht?

 

„Asylsuchende werden zunächst in einer Erstaufnahme-Einrichtung untergebracht. Um die Asylverfahren zügig bearbeiten zu können, sind sie künftig verpflichtet, bis zu sechs Monate dort zu bleiben.
Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, wird nun in einer besonderen Aufnahmeeinrichtung untergebracht. Dadurch müssen Kommunen keine Unterkünfte für diejenigen finden, die nur geringe Chancen haben, in Deutschland zu bleiben. Während des beschleunigten Asylverfahrens muss der Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung wohnen, sonst erhält er keine Leistungen.
In der besonderen Aufnahmeeinrichtung wird der gesamte Antrag – von der Registrierung bis zur Entscheidung – bearbeitet. Das Verfahren soll nicht länger als eine Woche dauern. Will der Asylbewerber gegen eine Ablehnung des Antrags klagen, soll auch dieses juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Eine Abschiebung kann direkt aus der Aufnahmeeinrichtung erfolgen.

 

Denn für die Unterbringung der Asylbewerber sind die Länder und Kommunen zuständig. Seit Januar 2016 unterstützt der Bund die Länder mit einer Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat. Diese Mittel fließen von der Registrierung bis zum Abschluss des Verfahrens.
In welchem Bundesland die Asylsuchenden ihren Antrag stellen und auf die Entscheidung darüber warten müssen, entscheidet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel.

Weil derzeit besonders viele Unterkünfte nötig sind, hat der Bund das Baugesetzbuch geändert. Dadurch lassen sich zum Beispiel leichter Unterkünfte in Gewerbegebieten oder mobile Unterkünfte einrichten. Die Ausnahmen gelten nur bis Ende 2019.“

Quelle: Die Bundesregierung, stand 04.01.2017 siehe hier

Welche offiziellen Stellen sind eigentlich verantwortlich für die Asylbewerber?

 

Vor Ort ist das Sozialamt und die für die Asylbewerber zuständige Ausländerbehörde für die Betreuung zuständig. In unserem Landkreis Kronach sind beispielsweise die Ausländerbehörde des Landratsamtes in Kronach oder die ZAB (Zentrale Ausländerbehörde Bayreuth) zuständig.

 

Die Ausländerbehörde ist unter anderem für die Unterbringung der Asylbewerber, Erteilung, Verlängerung und Übertragung der Aufenthaltstitel, sowie für die Abschiebungs- und Zurückschiebeverfahren zuständig.
Das Sozialamt gewährt den Asylsuchenden Geldleistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die soziale Betreuung und Beratung der Asylbewerber übernehmen soziale Organisationen wie beispielsweise die Caritas, Rotes Kreuz oder die Diakonie. Auch hier ist genau geregelt, wie viele Asylbewerber von einem Mitarbeiter der Wohlfahrtsverbände oder von sonstigen beauftragten privaten Trägern betreut werden.

Wer kümmert sich noch vor Ort um die Asylbewerber und Flüchtlinge?

 

Viele ehrenamtliche Helfer engagieren sich, um Asylbewerbern und Flüchtlingen vor Ort zu helfen. Sie bieten zum Beispiel praktische Hilfe an: Deutschunterricht, Hausaufgabenbetreuung, Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen, Unterstützung bei Wohnungs- und Arbeitssuche. Die Helfer unterstützen Asylsuchende bei der Bewältigung des Alltags, sie geben ihnen halt und haben ein offenes Ohr, essen oder feiern auch gemeinsam.
Im Landkreis Kronach sind ca. 200 Ehrenamtliche Helfer/innen aktiv.
Haben auch Sie Interesse sich ehrenamtlich zu engagieren?
Dann wenden Sie sich an Julia Schmidt vom Diakonischen Werk in Kronach oder schreiben sie eine Mail an schmidt@diakonie-klm.de

 

 

Was bekommt ein Asylbewerber an Unterhalt?

Wie viel Geld ein Asylbewerber erhält, hängt zum einen davon ab, in welchem Lebensverhältnis er steht und wie alt er ist. Zum anderen sind die Sätze höher, wenn ein Asylbewerber sich selbst in einer Wohnung versorgt, da dann die Verpflegung in der Sammelunterkunft wegfällt. In der Erstaufnahmeeinrichtung erhält ein erwachsener alleinstehender Flüchtling lediglich 143 Euro zur Deckung persönlicher Bedürfnisse – das sogenannte Taschengeld. Zusammenlebende Partner erhalten je 129 Euro. Für ein Kind bis zu sechs Jahren gibt es im Monat 84 Euro, im Alter von 6 bis 13 Jahren sind es 92 Euro. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren bekommen 85 Euro. Leben Asylbewerber später außerhalb einer solchen Einrichtung und müssen Dinge wie Strom oder Kleidung selbst abdecken, dann erhalten Alleinstehende zusätzlich 216 Euro, Partner je 194 Euro, und ein Kind bis zu sechs Jahren 133 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren gibt es 157 Euro zusätzlich. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten 198 Euro monatlich obendrauf. Der Bedarf für eine Unterkunft, Heizung und Hausrat wird zusätzlich gedeckt. Ist ein Flüchtling länger als 15 Monate im Land, stehen ihm bei Bedürftigkeit Leistungen auf Sozialhilfe-Niveau zu. Damit erhält ein alleinstehender Asylbewerber dann etwa 392 Euro. Außerdem werden – wie bei Hartz-IV-Empfängern – Wohnkosten erstattet.

Quelle: www.merkur.de - Weitere interessante Informationen zu dem Thema wie "Was müssen sie davon alles bezahlen?" "Wie wohnt so ein Asylbewerber?" "Was ist die Erstausstattung?"

https://www.merkur.de/politik/fluechtlinge-was-bekommen-sie-in-deutschland-faktencheck-5565086.html

Wer zahlt denn die Arztkosten und Rezepte?

 

                 Weiter wichtige und interessante Informationen über folgende Links:

Auszug aus dem Koalitionsvertrag.

Integration, Migration, Flucht

Wir wollen einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestalten, der einem modernen Einwanderungsland gerecht wird. Dafür brauchen wir einen Paradigmenwechsel: Mit einer aktiven und 138 ordnenden Politik wollen wir Migration vorausschauend und realistisch gestalten. Wir werden irreguläre Migration reduzieren und reguläre Migration ermöglichen. Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung und den Verpflichtungen, die sich aus dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Europarecht ergeben, um Geflüchtete zu schützen und Fluchtursachen zu bekämpfen. Aufenthalts- und Bleiberecht Wir wollen die Visavergabe beschleunigen und verstärkt digitalisieren. Auch um transnationale Arbeitsmigration zu ermöglichen, wollen wir, dass Aufenthaltsgenehmigungen nicht bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten erlöschen. Wir streben ein in sich stimmiges, widerspruchsfreies Einwanderungsrecht an, das anwenderfreundlich und systematisiert idealerweise in einem Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch zusammengefasst wird. Wir werden das komplizierte System der Duldungstatbestände ordnen und neue Chancen für Menschen schaffen, die bereits ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind: Gut integrierte Jugendliche sollen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen (§ 25a Aufenthaltsgesetz, AufenthG). Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten würdigen wir, indem wir nach sechs bzw. vier Jahren bei Familien ein Bleiberecht eröffnen (§ 25b AufenthG). Der bisherigen Praxis der Kettenduldungen setzen wir ein Chancen-Aufenthaltsrecht entgegen: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG). Wir wollen Geduldeten in der Ausbildung und ihren Betrieben mehr Rechtssicherheit durch eine Aufenthaltserlaubnis (§ 60 c AufenthG) verleihen. Die Beschäftigungsduldung wollen wir entfristen und Anforderungen realistisch und praxistauglicher fassen. Die „Duldung light“ schaffen wir ab. Tragen Geduldete nicht zur Klärung ihrer Identität bei, wird der Zeitraum der Duldung nicht für ein Bleiberecht angerechnet. Wir werden die Klärung der Identität einer Ausländerin oder eines Ausländers um die Möglichkeit, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, erweitern und werden hierzu eine gesetzliche Regelung im Ausländerrecht schaffen. 139 Arbeitsverbote für bereits in Deutschland Lebende schaffen wir ab. Einem an sich bestehenden Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis steht ein laufendes Asylverfahren nicht entgegen, sofern bei Einreise die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis bereits vorlagen. Wir wollen eine präzisere Regelung für Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt, die nur ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht besitzen. Auch Opfer von Menschenhandel sollen ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft erhalten. Integration Für eine möglichst rasche Integration wollen wir für alle Menschen, die nach Deutschland kommen von Anfang an Integrationskurse anbieten. Die Kurse müssen passgenau und erreichbar sein. Die Bedingungen für Kursträger, Lehrende und Teilnehmende wollen wir verbessern. Kinder und Jugendliche sollen schnell Zugang zu Bildung bekommen. Deswegen wollen wir schulnahe Angebote kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland. Wir wollen eine Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder und Kommunen und zudem die Unterstützung des Bundes in Form der Mittel, die für Integration verwendet werden, fortsetzen. Dabei wollen wir insbesondere rechtskreisübergreifende, vernetzte Kooperation in der kommunalen Integrationsarbeit (finanziell) stärken und weiterentwickeln. Wir schaffen ein Bundesprogramm zu Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration von Menschen aus (Süd)ost-Europa. Die Migrationsberatung des Bundes (Jugendmigrationsdienste, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer) und die Migrantenselbstorganisationen werden wir angemessen fördern. Für eine schnelle und nachhaltige Arbeitsmarktintegration werden wir die auf den Integrationskursen aufbauenden Berufssprachkurse stärker fördern und die Mittel verstetigen. Die Meldepflichten von Menschen ohne Papiere wollen wir überarbeiten, damit Kranke nicht davon abgehalten werden, sich behandeln zu lassen. Wir halten es für erforderlich, die psychosoziale Hilfe für geflüchtete Menschen zu verstetigen. Asylverfahren Asylverfahren müssen fair, zügig und rechtssicher ablaufen. Für schnellere Verfahren wollen wir das Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entlasten. Deshalb wird die Widerrufsprüfung künftig wieder anlassbezogen erfolgen. Auch werden wir dafür sorgen, dass Verwaltungsgerichte 140 durch qualitativ hochwertige Entscheidungen des BAMF entlastet werden. Wir wollen schnellere Entscheidungen in Asylprozessen sowie eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung und werden dazu zügig einen Gesetzentwurf vorlegen. Weiter führen wir eine flächendeckende, behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ein, um mit informierten Antragstellerinnen und Antragstellern für eine Verfahrensbeschleunigung zu sorgen. Vulnerable Gruppen wollen wir von Anfang an identifizieren und besonders unterstützen. Das Konzept der AnkER-Zentren wird von der Bundesregierung nicht weiterverfolgt. Familienzusammenführung muss im Sinne der Integration und der Aufnahmefähigkeit der Gesellschaft gestaltet werden. Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFKFlüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen. Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen. Wir werden das Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln. Wir wollen den Zugang für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zur Gesundheitsversorgung unbürokratischer gestalten. Minderjährige Kinder sind von Leistungseinschränkungen bzw. -kürzungen auszunehmen. Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben. Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Der Bund wird die Länder bei Abschiebungen künftig stärker unterstützen. Wir werden unserer besonderen humanitären Verantwortung gerecht und Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht in Abschiebehaft nehmen. Die freiwillige Ausreise hat stets Vorrang. Die staatliche Rückkehrförderung für Menschen ohne Bleiberecht wollen wir finanziell besser ausstatten. Um freiwillige Ausreisen zu fördern, wollen wir staatliche und unabhängige Rückkehrberatung systematisieren und stärken. Wir streben an, dass die zuständige oberste Bundesbehörde für einzelne Herkunftsländer einen temporären nationalen Abschiebestopp erlassen kann. Asylanträge aus Ländern mit geringen Anerkennungsquoten werden zur Verfahrensbeschleunigung priorisiert. 141 Europäische und internationale Flüchtlingspolitik Wir wollen neue praxistaugliche und partnerschaftliche Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern unter Beachtung menschenrechtlicher Standards schließen. Diese Vereinbarungen sollen ein Gesamtkonzept umfassen wie z. B. den Ausbau von wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Technologie-Transfer, Visa-Erleichterungen, Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt, Jobbörsen und die Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender. Der Abschluss möglicher Abkommen wird nicht von finanzieller Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit abhängig gemacht. Zur Gestaltung solcher Migrationsabkommen setzt die Bundesregierung einen Sonderbevollmächtigten ein. Wir setzen uns für eine grundlegende Reform des Europäischen Asylsystems ein. Unser Ziel ist eine faire Verteilung von Verantwortung und Zuständigkeit bei der Aufnahme zwischen den EU-Staaten. Wir wollen bessere Standards für Schutzsuchende in den Asylverfahren und bei der Integration in den EU-Staaten. Wir wollen irreguläre Migration wirksam reduzieren und Ursachen für die lebensgefährliche Flucht bekämpfen. Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden. Der Asylantrag von Menschen, die in der EU ankommen oder bereits hier sind, muss inhaltlich geprüft werden. Die EU und Deutschland dürfen nicht erpressbar sein. Wir wollen verhindern, dass Menschen für geopolitische oder finanzielle Interessen instrumentalisiert werden. Deshalb setzen wir uns für rechtsstaatliche Migrationsabkommen mit Drittstaaten im Rahmen des Europa- und Völkerrechts ein. Wir werden hierfür prüfen, ob die Feststellung des Schutzstatus in Ausnahmefällen unter Achtung der GFK und EMRK in Drittstaaten möglich ist. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen funktionierenden EU-Asylsystem wollen wir mit einer Koalition der aufnahmebereiten Mitgliedstaaten vorangehen und aktiv dazu beitragen, dass andere EU-Staaten mehr Verantwortung übernehmen und EU-Recht einhalten. Die Aufnahmebereitschaft in Deutschland und der EU wollen wir stützen und fördern. Wir wollen, dass Frontex auf Grundlage der Menschenrechte und des erteilten Mandats zu einer echten EU-Grenzschutzagentur weiterentwickelt wird. Das Ziel muss ein wirksamer und rechtsstaatlicher Außengrenzschutz sein, der transparent ist und parlamentarisch kontrolliert wird. Frontex soll sich im Rahmen des Mandats bei der Seenotrettung aktiv beteiligen. 142 Wir wollen Sekundärmigration in der EU reduzieren. Dazu wollen wir den Missbrauch der visafreien Reise verhindern und durch ein geordnetes Relocation-Programm dazu beitragen, dass Außengrenzstaaten die Bedingungen für Geflüchtete in ihren Ländern verbessern. Es ist eine zivilisatorische und rechtliche Verpflichtung, Menschen nicht ertrinken zu lassen. Die zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden. Wir streben eine staatlich koordinierte und europäisch getragene Seenotrettung im Mittelmeer an und wollen mit mehr Ländern Maßnahmen wie den MaltaMechanismus weiterentwickeln. Wir streben eine faire Verantwortungsteilung zwischen den Anrainerstaaten des Mittelmeers bei der Seenotrettung an und wollen sicherstellen, dass Menschen nach der Rettung an sichere Orte gebracht werden. Wir wollen die Ursachen von Flucht angehen, damit Menschen in Sicherheit und Würde leben können. Wir werden zudem die ausbeuterischen Verhältnisse auf den Fluchtwegen und Schleuserkriminalität bekämpfen. Besonders in der Verantwortung stehende Aufnahme- und Transitländer von Geflüchteten wollen wir dauerhaft unterstützen, um für die Menschen und die aufnehmenden Gemeinden nachhaltige Perspektiven zu schaffen. Wir werden unseren Beitrag zu einer verlässlichen Finanzierung humanitärer Organisationen leisten. Wir werden die geordneten Verfahren des Resettlement anhand der vom UNHCR gemeldeten Bedarfe verstärken. Wir werden ein humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes in Anlehnung an die bisher im Zuge des Syrien-Krieges durchgeführten Programme verstetigen und diese jetzt für Afghanistan nutzen. Wir werden unsere Verbündeten nicht zurücklassen. Wir wollen diejenigen besonders schützen, die der Bundesrepublik Deutschland im Ausland als Partner zur Seite standen und sich für Demokratie und gesellschaftliche Weiterentwicklung eingesetzt haben. Deswegen werden wir das Ortskräfteverfahren so reformieren, dass gefährdete Ortskräfte und ihre engsten Familienangehörigen durch unbürokratische Verfahren in Sicherheit kommen. Wir werden humanitäre Visa für gefährdete Personen ermöglichen und dazu digitale Vergabeverfahren einführen.

 

 

 

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