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An allem Unfug der passiert sind nicht etwa nur die schuld,
die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern!
Erich Kästener

Aus der taz vom 13.10.2022

 

Erfolg für Exil-Eritreer

Flüchtlinge, die in Botschaften Eritreas einen Pass beantrage, müssen Geld abdrücken. Deutsche Behörden dürfen sie dort nun nicht mehr hinschicken.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein wegweisendes Urteil für eritreische Flüchtlinge gesprochen:

Die Bundesländer müssen ihnen einen deutschen Reiseausweis für Ausländer ausstellen und dürfen sie nicht darauf verweisen, sich in der eritreischen Botschaft einen Pass zu besorgen. 

Iran

Abschiebestopp für abgelehnte Geflüchtete in den Iran 

 

Aus Deutschland sollen vorerst keine abgelehnten Geflüchteten in den Iran abgeschoben werden. Das beschlossen die Innenmister von Bunde und Ländern. 

Seit dem Tod von Jina Amini im September 2022 gehen im Iran täglich tausende Menschen auf die Straße: "Frau, Leben, Freiheit" ist der zentrale Slogan der Protestbewegung. Es geht aber schon lange nicht mehr um Kopftuchzwang, sondern um die tiefgreifenden Menschenrechtsverletzungen im Land. Die "Sicherheitsbehörden" gehen immer wieder brutal und mit tödlicher Gewalt gegen die Demonstrierenden vor. Amnesty International hat bereits mehr als 200 Tode namentlich dokumentiert. Die tatsächlichen Zahlen sind jedoch viel höher. Inzwischen droht festgenommen Demonstrierenden die Todesstrafe damit sollen die Menschen eingeschüchtert werden. Zwei Demonstranten sind bereits Hingerichtet werden. Laut iranischer Menschenrechtsorganisationen sind mind. 488 Menschen seit Beginn der Demonstration getötet worden weitere 18200 Menschen wurden festgenommen. 

Bundestag beschließt Chancen-Aufenthaltsrecht:

Im Januar 2023 tritt das neue Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft:

* es gibt Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland lebenund arbeiten und dennoch in ständiger Angst vor Abschiebung leben müssen,  Hoffnung auf einen gesicherten Aufenthalt. 

*gut integrierte junge Menschen müssen mindestens ein Jahr im Duldungsstatus leben bevor die Bleiberechtsregelung überhaupt greift. 

* nach Paragraf 25a Aufenthaltsgesetzt können gut integrierte Jugendliche bereits nach drei statt nach vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können und bis zum 27. Lebensjahr und nicht wie bisher bis zum 21. Lebensjahr  

"Der bisherigen Praxis der Kettenduldungen setzen wir ein Chancen-Aufenthaltsrecht entgegen:

Mensche, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen."

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